Privat- u. Gerichtsgutachten
Privatgutachten
dienen oft zur Vorbereitung für ein gerichtliches Verfahren, denn sie beurteilen die technische Ausführung der Arbeiten und unterstützen dadurch Rechtsanwälte für die Formulierung einer Klageschrift. Rechtsanwälte benötigen oft auch Privatgutachten, um sich ein besseres Bild der vorliegenden Sache machen zu können.
Gerichtsgutachten
werden durch Richter oder Staatsanwälte beauftragt. Dieser Auftrag beinhaltet die genaue Fragestellung an den Sachverständigen, an den dieser sich zu halten hat. Der Sachverständige darf seinen Gutachtensauftrag nur dann erweitern, wenn Gefahr für Leib und Leben oder Gefahr in Verzug vorhanden sind.